14 Punkte-Checkliste für Websiten der Airline-Branche

24. Mai 2009 | Von | Kategorie: Verschiedenes

Bei einer Buchung von Flügen übers Internet checken Sie die Webseite bevor Sie bezahlen!

715774_exploringDie Verordnung (EU) Nr. 1008/2008 enthält klare Vorschriften über Luftverkehrsdienste und Tourismus. Ein “alles-inclusive” Endpreis am Anfang der Buchung, eine Aufschlüsselung der endgültigen “alles inclusive”-Preise, Flugpreise, Steuern, Flughafengebühren und sonstige Kosten müssen klar ausgewiesen und ein klarer Unterscheidung zwischen nicht zu vermeidenden Kosten und optionalen (freiwilligen) Gebühren gemacht werden.  Die Verordnung sieht auch vor, wie diese Information dem Verbraucher dargestell wird, zum Beispiel optionale Gebüren und Kosten müssen mit einer “Opt-in-Basis” (ausdrückliche Zustimmung) dargestell werden.

Diese Regeln gelten für im Internet angebotene Tarife und Preise. Airlines und Reiseveranstalter die den Verkauf von Flugtickets von einem EU-Flughafen ausgehend anbieten sind verpflichtet die am 1. November 2008 in Kraft getretene Verordnung einzuhalten.

Dies ist die 14-Punkte-Checkliste für Websiten über die Einhaltung der Konsumentenschutz-Rechte in der Airline-Branche.

  1. Sind in den Preisen sämtliche nicht zu vermeidenden und vorhersehbaren Steuern, Gebühren, Aufschläge und Zuschläge enthalten? (Alle massgebliche, unvermeidbare und absehbare Buchungsgebühren, Zuschläge, Verwaltungsgebühren, Check-in-Gebühren).
  2. Sind alle freiwilligen Extras für den angebotenen Flugpreis als solche dargestellt? Das heisst der Verbraucher kann freiwillig auf einer Opt-in Basis ein Extra auf dem dafür vorgesehenen Feld anhaken ohne die Notwendigkeit ein Häkchen auf einer “Opt-out” Basis (wahlweiser Austritt) entfernen zu müssen.
  3. Wo Flugtickets von Luftfahrtunternehmen als Gratisflüge angeboten werden, bedeutet dies, dass die Verbraucher ausser den unvermeidbar enstehenden Kosten die für die Annahme des Angebotes, die Lieferung oder das Abholen des Flugscheines nichts zu bezahlen haben?  Und: Wo Flugtickets als Gratisflüge von Luftfahrtunternehmen angeboten werden, aber über einen einschlägigen Vermittler bezogen werden,  bedeutet dies, dass die Verbraucher ausser den unvermeidbar enstehenden Kosten die für die Annahme des Angebotes, die Lieferung, das Abholen des Flugscheines oder Gebühren für die Vermittlung der Dienstleistung nichts zu bezahlen haben?
  4. Sind die Beschränkungen und Bedingungen für das Angebot deutlich angezeigt?
  5. Sind die Identität des Unternehmens und seiner Kontaktdaten deutlich?
  6. Wird während des gesamten Verkaufsprozesses, einschließlich der Werbung und der Standardklauseln, Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen die gleiche Sprache gesprochen?
  7. Ist der Zugang zu den angebotenen Flugpreisen ohne jede Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, Wohnort oder die Niederlassung des Luftfahrtunternehmens, dessen Agenten oder Ticket-Verkäufer innerhalb der Europäischen Gemeinschaft gewährleistet?
  8. Gehtaus dem Angebot klar hervor ob es sich bei dem Flug um einen Non-Stop Flug handelt oder ob der Flug mit Zwischenlandungen ausgeführt wird?
  9. Wenn bestimmte Kosten nicht im Voraus berechnet werden können (z.B. Gepäcks-Gebühren), sind die Verbraucher eindeutig darüber informiert, dass diese Kosten anfallen können und die Art und Weise, in der sie berechnet werden?
  10. Sind der Abflugs-und Bestimmungs-Flughafen klar erkenntlich indem der vollständige und offizielle Name des Flughafens genannt und nicht nur ein Hinweis auf die nächste Hauptstadt oder eine bekannte Stadt in der Nähe erwähnt wird?
  11. Sind alle Standard-Vertragsklauseln und AGB, einschließlich der Beschränkungen in Bezug auf spezielle Angebote und die Bedingungen für die Stornierung oder Änderung der Flugscheine in deutlicher und lesbarer Schrift verfasst?
  12. Sind die Standard-Vertragsbedingungen für die Verbraucher vor dem Kauf verfügbar?
  13. Kann der Verbraucher eine Kopie der AGB und anderen Bedingungen zum Zeitpunkt des Kaufs behalten (ausdrucken oder speichern)?
  14. Ist auf Website der unveränderte Anhang der Verordnung 889/2002 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen für Fahrgäste und deren Gepäck beinhaltet?

Überprüfen Sie und buchen Sie ruhing online.

Quelle (Übersetzung)

http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/09/238&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en

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