Airlines verpflichten sich Preistransparenz auf Webseiten einzuhalten

23. Mai 2009 | Von | Kategorie: Reisen - Airlines

Fluggesellschaften bringen Ordnung auf ihre Webseiten

Das Internet hat sich zu einem wesentlichenVertriebmittel für den Verkauf von Flugtickets entwickelt. Derzeit haben alle Fluggesellschaften ihre Unternehmens- und Promotions-Webseiten um mit interaktiven Komponenten für die Selbstbedienung von Buchung, Check-in und anderen Dienstleistungen Kunden zu gewinnen.
button1Je grösser die Konkurrenz und die Sorge um die Reisekosten um so mehr Fluggesellschaften haben die Tendenz Provisionen für Reisebüros und andere Marketing-Vermittler zu vermeiden und einzusparen. Da die Webseiten der Fluggesellschaften eine einfache Möglichkeit für den Preisvergleich und die Reservierung von Flugtickets bieten, haben Reisebüros ihre traditionelle Rolle als Flugticket-Anbieter, zumindest in Ländern mit hoher Internet-Verbreitung und vertauenswürdiger Online-Zahlungsmöglichkeiten, verloren.

Viele Fluggesellschaften boten Flüge zu attraktiven Preisen an; die Verbraucher konnten aber diese Flüge nicht tatsächlich um diese Preise erwerben, da sie nur einen Teil des Hin- und Rückfluges darstellten und nur als Hin- und Retourflug gebucht werden konnten. Der Erwerb des Flugtickets resultierte somit weit weniger attraktiv  als es auf den ersten Blick den Anschein hatte und die Verbraucher wurden beim Kauf eines Flugscheines getäuscht, da Steuern und Nebenkosten oder Reservierungsgebühren ebenfalls erst im letzten Moment bei der Zahlung ausgewiesen wurden. (Nicht einmal dann, in einigen Fällen).

Im Jahr 2007 hat eine erste gemeinsame Untersuchung im Zusammenhang mit den UE-Richtlinen in mehr als einem Drittel aller vorgenommenen Webseiten potentielle Unregelmässigkeiten gefunden. Es wurden mehr als 400 Seiten geprüft und der klare Beweis gefunden, dass die Komplexität der Preisstrukturen, Steuern, Gebühren und anderen Kosten beim Erwerb eines Fluges sehr verwirrend war.

Mittlerweile ist die Verordnung 1008/2008 in Kraft getreten und die Kommission wollte nun wissen in welchem Umfang die Branche sich mit der neuen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und Verordnung über Luftverkehrsdienste in Einklang gebracht hat. Die Studie untersuchte den Inhalt von Webseiten von Online-Reisebüros und Reiseveranstalter, Fluggesellschaften und Luftfahrtunternehmen und kontrollierte die verschieden Fasen und Leistungsangaben bei Testkäufen in den verschiedenen Abschnitten des Buchungsvorganges bis zum Zeitpunkt der Zahlung. Die EU-Flugtickets-Untersuchung konzentrierte sich dabei auf drei wesentliche Kriterien.

Klare Preisangabe: Der erste angeboten Preis auf einer Webseite sollte der Endpreis sein.

Verfügbarkeit: Alle Bedingungen für ein Angebot, insbesondere die  Einschränkungen der Verfügbarkeit eines Angebotes, sollten klar angegeben werden. Attraktive Angebote um Kunden zu werben, die aber keine oder nur sehr begrenzte Verfügbarkeit haben, sind illegal.

Faire Vertragsbedingungen: Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen müssen klar angegeben werden, leicht zugänglich und fair sein. Zu den unlauteren Praktiken gehören Pflichtversicherungen; einige Länder verbieten ausdrücklich den Verbraucher zu einer “Opt-out” Klausel anstatt der freiwillinge “Opt-in” Möglichkeit zu zwingen. Die Vertragsbestimmungen und die Bedingungen müssen in der Sprache des Verbrauchers verfügbar sein.

Die Ermittlungen zur Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften begannen im September 2007 mit Beteiligung nationaler Stellen in 15 Mitgliedstaaten und Norwegen. Mittlerweile sind 115 der 137 untersuchten Websiten korrigiert worden. Ein weiterer “Gesundheits-Check”, in dessen Verlauf bei 67 größeren Fluggesellschaften im März 2009 unabhängig voneinander Testkäufe durchgeführt wurden, führte dazu, dass 52 Gesellschaften entweder eine “gute Gesundheit” bescheinigt bekamen und sich verpflichteten, auch in Zukunft so hohe Standards einzuhalten, oder aber umgehend mit der Zusage an die Kommission reagierend, Abhilfe zu schaffen.  Bei diesen Kontrollen wurden Websiten anhand einer 14 Punkte umfassenden Checkliste geprüft, auf die man sich im Voraus mit der Luftverkehrsbranche verständigt hatte.

EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva erklärte hierzu: “Diese europaweiten Ermittlungen führen in der gesamten EU zu Veränderungen auf den Websites der Fluggesellschaften. Dennoch besteht kein Anlass zu Selbstzufriedenheit, denn es bleibt noch einiges zu tun. Immerhin haben diese ersten gesamteuropäischen Ermittlungen gezeigt, dass wir ernst machen und durchgreifen können. Als nächster Schritt ist eine branchenweite Vereinbarung geplant. Wir werden die Entwicklungen in diesem Bereich auch künftig sorgfältig im Auge behalten.”

Vizepräsident Antonio Tajani, zuständig für Verkehr, sagte: “Die Verordnung über Luftverkehrsdienste schreibt uneingeschränkte Preistransparenz vor. Die Luftverkehrsgesellschaften sind verpflichtet, branchenweit hohe Standards durchzusetzen. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass sich alle Beteiligten an dieselben Regeln halten. Dies ist besonders für die Verbraucher wichtig, die erst die Preise mehrerer Gesellschaften vergleichen wollen, bevor sie ihre Wahl treffen.”

Airlines, die alle Standards der Ermittlungen erfüllen und den Kompromiss zur Erhaltung der Qualität eingegangen sind:

Air Malta, Blue1, bmi, bmibaby, Estonian Air, Finnair, Iberia, Malmö Aviation, SAS, Sata Air Açores, Sata International, Spanair, TAP, Tarom, TUIfly, Virgin Atlantic.

Fluggesellschaften die zugesagt haben, Mängel zu beheben und sich dem Standard anzugleichen:

Adria Airways, Aegean Airlines, Aer Arann, Aer Lingus, Air Berlin, Air Europa, Air One, Alitalia, Austrian Airlines, Binter Canarias, Blue Air,Brussels Airlines, Bulgaria Air, Carpatair, Cimber Sterling, Condor, Cyprus Airways, Cyprus Turkish Airlines, Czech Airlines, Delta Air Lines, EasyJet, Finncomm Airlines, Flybe, LOT, Lufthansa, Luxair, Malév Hungarian Airlines, Meridiana Air, Norwegian Air Shuttle, Pegasus Airlines, Ryanair, Skyways, Swiss, transavia.com, VLM Airlines, Wizz Air.

…und hier sind die 14 Punkte auf die Sie beim online-buchen achten sollten.

Quelle: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/783&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

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